Bei obligatorischen und überobligatorischen Vorsorgeeinrichtungen stehen zwei Varianten zur Auswahl: Die Absorptionsfusion oder die Vermögensübertragung. Bei beiden erfolgt eine Abwicklung, bzw. Umstrukturierung nach Fusionsgesetz und Liberty übernimmt die Vermögenswerte und Geschäfte nach der vertraglich vereinbarten Migration vollständig.
Bei Freizügigkeits- oder Säule 3a-Stiftungen ist ein einfacher Übertrag die weitere Option. Dabei braucht es keinen Beizug der Aufsichtsbehörden und alles geht schneller. Auch hier gibt es zwei Varianten: Je nach Vereinbarung werden die Vorsorgeeinlagen an Liberty mit ihren bestehenden Depotbanken übertragen oder Liberty übernimmt die neue Depotbankbeziehung. Dies ergibt je nach Fall ein unterschiedliches Bild hinsichtlich Negativzinsen und dem Zugriff auf Guthaben.
Beide Lösungen profitieren vom Whitelabelling, dem Verbleib wichtiger Teile der Wertschöpfungskette in ihrem Hause und: Es fallen keine Retrozessionen mehr an.
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