Liberty News - Die Abschaffung der Eigenmiete-Steuer bleibt umstritten
Anlässlich der Beratung der Vorlage zur Abschaffung der Besteuerung einer fiktiven «Eigenmiete» für das selbstgenutzte Wohneigentum hat sich der Nationalrat bei der Frage des privaten Schuldzinsabzugs neu positioniert. Der Hauseigentümerverband bezieht Stellung.
Mit dem Bundesgesetz über die Wohneigentumsbesteuerung soll das geltende Steuersystem revidiert und die seit Jahrzehnten hochgradig umstrittene Besteuerung der fiktiven «Eigenmiete» für das selbstgenutzte Eigenheim abgeschafft werden. Beide Räte sind sich darüber grundsätzlich einig. Zwischen den Beschlüssen von Nationalrat und Ständerat bestehen allerdings noch zwei Differenzen, nämlich zur Höhe des Schuldzinsabzuges sowie zur Frage der Abschaffung der Eigenmietwertsteuer nur bei selbstgenutzten Erstwohnungen oder auch bei Zweitwohnungen.
HEV unterstützt die Regelung des Ständerates
Der Nationalrat hatte in seiner ersten Beratung einen Abzug privater Schuldzinsen in der Höhe von nur 40% der steuerbaren Vermögenserträge unterstützt, was laut Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) insbesondere andere Immobilieneigentümer bestraft hätte, die weiterhin einen Ertrag versteuern müssen (Mietzinsen von vermieteten Wohnungen, Eigenmietwert bei Zweitliegenschaften). Der Ständerat sprach sich zum Schutz dieser Steuerpflichtigen für einen privaten Schuldzinsabzug bis zu maximal 70% der privaten Vermögenserträge aus.
Nationalrat folgt Antrag für einen quotal-restriktiven Abzug der privaten Schuldzinsen
In zweiter Lesung ist der Nationalrat nun dem Antrag seiner Kommission für einen quotal-restriktiven Abzug der privaten Schuldzinsen gefolgt, basierend auf der Quote von unbeweglichem Vermögen (ohne selbstgenutztes Wohneigentum) zum Gesamtvermögen. Ein solcher Vorschlag ist gemäss HEV jedoch administrativ aufwendig und führt damit nicht zu der angestrebten administrativen Vereinfachung des Steuersystems.
Änderung des privaten Schuldzinsabzugs gilt für alle Steuerpflichtigen
Der HEV Schweiz unterstützt daher weiterhin die Regelung des Ständerates für einen Abzug der privaten Schuldzinsen in Höhe von maximal 70% der steuerbaren Vermögenserträge. «Eine solche Lösung ist administrativ einfach umsetzbar. Vor allem aber trägt diese Lösung der Tatsache Rechnung, dass diese Änderung des privaten Schuldzinsabzugs für alle Steuerpflichtigen gilt, nicht nur für selbstnutzende Wohneigentümer», so der HEV.
Systemwechsel der Besteuerung auch für selbstgenutzte Zweitliegenschaften?
Der Nationalrat spricht sich sodann weiterhin dafür aus, den Systemwechsel der Besteuerung auch auf die selbstgenutzten Zweitliegenschaften auszudehnen. Aufgrund der drohenden Steuerausfälle bei den Tourismuskantonen durch die Abschaffung der «Eigenmiete» von Zweitliegenschaften will er parallel zur Vorlage eine neue Verfassungskompetenz für eine Objektsteuer schaffen, um dieser Gefahr entgegenzuwirken. «Allerdings ist dafür eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung nötig, die zu einer erheblichen Verzögerung führen würde», unterstreicht der HEV.
Der HEV Schweiz unterstützt daher zum jetzigen Zeitpunkt die Vorlage, die zunächst die «Eigenmiete» für das selbstbenutzte Wohneigentum am Hauptwohnsitz abschaffen möchte. «Die Thematik rund um die Besteuerung von Zweitliegenschaften kann dann in einem zweiten Schritt in Angriff genommen werden», so sein Fazit.